Für Aufenthalte über Monate statt Nächte — mit integrierten Verträgen und Langzeitpreisen.
Mittelfristige Vermietungen: Wichtiger rechtlicher Hinweis
Mittelfristige Vermietungen sind für Gäste mit einem echten, nicht-touristischen Grund für ihren Aufenthalt gedacht — zum Beispiel Arbeit, Studium oder Umzug — nicht als Ersatz für eine Urlaubsbuchung. In vielen Ländern gilt ein Aufenthalt, der tatsächlich touristischen Zwecken dient, rechtlich möglicherweise nicht als mittelfristige oder Saisonvermietung, unabhängig davon, wie er gebucht wurde.
Kanarische Inseln — Seit das Ley 7/2026 (zur Änderung des Ley 6/2025, LOSUTV) am 1. August 2026 in Kraft getreten ist, wird jede Buchung von 31 Tagen oder weniger auf den Kanarischen Inseln gesetzlich als touristische Vermietung vermutet — unabhängig vom tatsächlichen Zweck — sofern der Eigentümer nicht das Gegenteil nachweisen kann. Wenn du für weniger als 31 Tage aus einem nicht-touristischen Grund buchst, wirst du voraussichtlich gebeten, diesen Grund vor der Buchungsbestätigung anzugeben, und einen echten Saisonmietvertrag anstelle eines Standardmietvertrags zu unterschreiben.
Spanisches Festland — Das spanische Mietrecht (die Ley de Arrendamientos Urbanos) unterscheidet eigenständig zwischen kurzen touristischen Aufenthalten und längerfristigen Mietverhältnissen, und die Vorschriften können beeinflussen, wie eine Buchung je nach Dauer und Zweck behandelt wird. Die Anforderungen variieren je nach Region — kläre daher immer mit dem Gastgeber ab, was für seine konkrete Immobilie gilt.
Andere Reiseziele — Ähnliche Einschränkungen können in anderen Ländern bestehen, deren Einzelheiten wir noch nicht bestätigt haben. Wenn du einen mittelfristigen Aufenthalt außerhalb Spaniens buchst, empfehlen wir dir trotzdem, die lokalen Vorschriften zu kurz-/langfristigen Vermietungen für dieses Reiseziel zu prüfen.
Unsere allgemeine Empfehlung: Hol dir unabhängig vom Reiseziel für jeden mittelfristigen Aufenthalt einen schriftlichen Vertrag und sei offen über deinen Reisegrund — das schützt sowohl dich als auch den Gastgeber, falls eine Buchung jemals infrage gestellt wird.
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