In Spanien wird die Vergabe von Lizenzen für Kurzzeit- und Ferienvermietungen auf regionaler Ebene (autonome Gemeinschaft) geregelt — nicht über ein einziges nationales Register. Im Mai 2026 erklärte der Oberste Gerichtshof Spaniens das nationale NRUA-Register für nichtig (Urteil 620/2026) und bestätigte damit, dass die regionalen Register die eigentliche Quelle der Wahrheit sind. Bevor Sie einen Aufenthalt buchen oder eine Immobilie inserieren, empfehlen wir, die Lizenznummer im offiziellen Register dieser Region zu überprüfen.
Für diese Regionen konnten wir kein öffentliches, verbraucherorientiertes Tool bestätigen. Um eine Lizenz zu überprüfen, wenden Sie sich direkt an die zuständige regionale Tourismusbehörde.
Kurzzeitvermietungen in Griechenland erfordern eine von der AADE (der griechischen Steuerbehörde) ausgestellte AMA-Registrierungsnummer. Wir konnten kein öffentliches, verbraucherorientiertes Such-Tool bestätigen. Wenn Sie in Griechenland buchen, bitten Sie den Gastgeber, Ihnen seine AMA-Nummer direkt mitzuteilen, damit Sie sie vor Ihrem Aufenthalt mit ihm bestätigen können.